Satzung der
Alevitischen Gemeinde Troisdorf und Umgebung

§ 1 Name, Ort und das Gründungsjahr
Der Name des Vereins lautet:
Alevitische Gemeinde Troisdorf und Umgebung
Der Verein hat seinen Sitz in Troisdorf. Das Gründungsjahr des Vereins ist 2004.
Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Siegburg eingetragen und
trägt den Zusatz e. V.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Gemeinnützigkeit
2.1 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig-mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Er verfolgt keine wirtschaftlichen Ziele und ist unabhängig und überparteilich.

Zweck des Vereins ist:
Förderung von Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, der Jugend- und Altenhilfe, des Sports, Unterstützung hilfsbedürftigen Personen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch zum Beispiel: Errichtung und Betreibung eines Gemeindezentrums, Beratungsarbeit im Bereich Gesundheitsvorsorge, Jugend- und Sozialberatung.

§ 3 Die Ziele des Vereins
3.1 Die Alevitische Gemeinde Troisdorf und Umgebung arbeitet nach dem am 1.1.1977 verfassten Gesetz zum Vorteil der Öffentlichkeit. Der Verein verfolgt kulturelle Ziele, er ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

3.2 Die steuerliche Anerkennung als gemeinnütziger und besonders förderungswürdiger Verein soll betrieben werden.
Der Verein setzt sich die Aufgabe in Troisdorf und Umgebung durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit die alevitische Kultur, Lebensphilosophie und das Glaubensgut zu publizieren und der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Grundgedanke ist dabei der Wunsch der friedvollen und verständnisbereiten Koexistenz mit allen übrigen Kultur- und Glaubensformen. Außerdem hat es sich die Alevitische Gemeinde Troisdorf und Umgebung zur Aufgabe gemacht, die Gleichberechtigung von Mann und Frau in Familie und Gesellschaft zu bewahren und zum obersten Gebot zu machen.

3.3 Innerhalb der Glaubens- und Gewissensfreiheit bemüht sich die Alevitische Gemeinde Troisdorf und Umgebung für die Publikation der Lehre und des Verständnisses der alevitischen Kultur. Zu diesem Zweck werden Versammlungen, Konferenzen und verschiedene Kulturveranstaltungen organisiert und durchgeführt.

3.4 Die Alevitische Gemeinde Troisdorf und Umgebung gründet zur Forschung und Fortbildung der alevitischen Kultur verschiedene Arbeitsgemeinschaften, dessen Arbeiten unterstützt werden.

3.5 Das Alevitische Gemeinde Troisdorf und Umgebung bemüht sich um die Einrichtung einer im Vordergrund alevitische Bücher beinhaltender Bibliothek.

3.6 Die Alevitische Gemeinde Troisdorf und Umgebung hat es sich zum Ziel gemacht, den alevitischen Glauben und die alevitische Ethik in den Schulen (im Muttersprachlichen Ergänzungsunterricht – M.W.u.) anerkennen und anwenden zu
lassen, wobei der Verein als ersten Schritt im Bereich der eigenen Konstitution Erforschungen und Tätigkeiten in Gang setzen wird.

3.7 Die Alevitische Gemeinde Troisdorf und Umgebung setzt sich mit den Vereinen und Institutionen Deutschlands und anderen Staaten in Verbindung und arbeitet unter adäquaten Bedingungen zusammen.

3.8 Zur Erfüllung dieser Zwecke werden diverse Arbeitsgemeinschaften, wie z.B. Musik-AG, Semah-AG (Tanz), Folklore-AG, Theater-AG. Literatur-AG, Seminare zum

Thema Bildung und Gesundheit und auch diverse sozial- kulturelle, öffentlich-rechtliche Verbreitungsmöglichkeiten genutzt. Seminare,

Informationsveranstaltungen, traditionelle Messen und kulturelle Abende werden organisiert. Außerdem wird zum Zweck der kulturellen Forschung der besseren Verbreitung und Bekanntmachung wie auch der Diskussionsbereitstellung, eine Publikation herausgegeben.

§ 4 Die Arbeitsauffassung
4.1 Die Alevitische Gemeinde Troisdorf und Umgebung arbeitet nach dem Grundsatz der Opferbereitschaft. Individuelle Ziele stehen nicht im Vordergrund. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins

4.2 Die Mitglieder der Alevitischen Gemeinde Troisdorf und Umgebung zahlen den von der Mitgliederversammlung vereinbarten Mitgliederbeitrag,

§ 5 Mitgliedschaft
5.1 Jede volljährige Person, die die Ziele und die Satzung der Alevitischen Gemeinde Troisdorf und Umgebung übernimmt und akzeptiert, kann Mitglied im Verein werden.

5.2 Die Mitgliedschaft im Verein kann schriftlich vom Vereinsvorstand erworben werden.

5.3 Der Mitgliedsantrag wird durch den Vereinsvorstand spätestens innerhalb von 3 Monaten bearbeitet und je nach Stimmabgabe wird der Antrag angenommen oder abgelehnt.

§ 6 Die Aufhebung der Mitgliedschaft
6.1 Der Satzung zuwiderlaufendes Verhalten und nachteiliges Arbeiten im Verein führt zum Ausschluss des Mitgliedes aus dem Verein durch den Beschluss des Disziplinarausschusses.

6.2 Das vom Verein ausgeschlossene Mitglied kann nach dem Beschluss Widerspruch einlegen Die Mitgliederversammlung wird den Widerspruch auswerten und teilt dem Antragsteller seinen Beschluss schriftlich mit. Dieser Beschluss ist endgültig.

6.3 Die Mitgliedschaft kann persönlich gekündigt werden und ist somit endgültig (Kündigungsfrist 3 Monate).
Die Einschreibung sowie auch die Kündigung erfolgt durch den freien Entschluss einer jeden Person.

6.4 Ist ein Mitglied trotz Mahnung drei Monate mit seinem Beitrag im Rückstand erlischt die Mitgliedschaft.

§ 7 Mitgliederversammlung
7.1 Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Alevitischen Gemeinde Troisdorf und Umgebung. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich, nach Möglichkeit im ersten Halbjahr statt. Der Vorstand teilt den Termin, den Ort und die Tagesordnung der Versammlung zwei Wochen vorher seinen Mitgliedern schriftlich (normaler Brief) mit.

7.2 Bei der Mitgliederversammlung muss die Mehrheit der Mitglieder anwesend sein. Wenn bei der ersten Versammlung die Mehrheit der Mitglieder nicht zusammen kommt, so wird diese Versammlung innerhalb 2 Wochen wiederholt. Dann ist diese Versammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

7.3 Jeder der mindestens 3 Monate vor der Mitgliederversammlung Mitglied wird und seinen Mitgliedsbeitrag regelmäßig zahlt, ist wahlberechtigt. Nach einer Mitgliedschaft von 6 Monaten darf man gewählt werden.

7.4 Die Mitgliedsversammlung wertet und bestimmt die finanzielle Lage und die vom Verein vorgelegten Vorschläge aus.

7.5 Die Veränderung der Vereinssatzung kann nur mit einer 3⁄4 Mehrheit der Mitglieder erreicht werden.

7.6 Die außerordentliche Mitgliederversammlung ist aufgrund schriftlichen Antrags von 1⁄4 Anteil der Mitglieder vom Vereinsvorstand einzuberufen

7.7 Die Mitgliederversammlung hat, sofern nicht an anderer Stelle der Satzung geregelt, folgende Aufgaben:
• wählt den Vorstand
• wählt die Mitglieder des Prüfungsausschusses, des Disziplinarausschusses, die
Vorsitzende des Frauen Arbeitskreises, den Vorsitzenden des Jugend Arbeitskreises
• beschließt den Haushaltsplan
• beschließt mit einfacher Mehrheit den Mitgliedsbeitrag
• Entgegennahme des Vorstandsberichtes, Finanzberichtes und dessen Überprüfung
• Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

§ 8 Der Vereinsvorstand
8.1 Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt. Der Vorstand setzt sich aus dem Vorsitzenden, stellvertreten Vorsitzenden, Schriftführer, Kassier, stel/vertreten Kassierer, der Vorsitzenden des Frauenarbeitskreises und dem Vorsitzenden des Jugend Arbeitskreises und 2 Ersatzmitgliedern zusammen. Der Vorstand, im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassierer. Jeweils zwei von ihnen gemeinsam sind vertretungsberechtigt.

8.2 Bei einer Neuwahl hat der vorherige Vorstand das Recht, wiedergewählt zu werden.

8.3 Jedes volljährige Mitglied kann nach einer Mitgliedschaft von 6 Monaten in den Vorstand gewählt werden.

8.4 Die Alevitische Gemeinde Troisdorf und Umgebung vertreten der Vorsitzende oder sein Vertreter vor der Öffentlichkeit. Außerdem können auch vom Vereinsvorstand ernannte Mitglieder Repräsentionsaufgaben
übernehmen.

§ 9 Der Prüfungsausschuss
9.1 Der Prüfungsausschuss wird in der Mitgliederversammlung für 2 Jahre gewählt. Er besteht aus 3 Hauptmitgliedern und 2 Ersatzmitgliedern Der Ausschuss selbst wählt einen Vorsitzenden aus seiner Mitte aus.

9.2 Der Ausschuss überprüft die Finanzen des Vereins und unterbreitet die Auswertung den Mitgliedern auf der Mitgliederversammlung.

§ 10 Der Disziplinarausschuss
10.1 Der Disziplinarausschuss wird in der Mitgliederversammlung für 2 Jahre gewählt. Er besteht aus 3 Hauptmitgliedern und 2 Ersatzmitgliedern Der Ausschuss selbst wählt einen Vorsitzenden aus seiner Mitte aus.

10.2 Der Ausschuss achtet auf die Übereinstimmung der Organe und der Mitglieder mit dem Zweck und den Kriterien der Satzung. Der Disziplinarausschuss beschließt über den Ausschluss von Mitgliedern.

§ 11 Rat der Geistlichen
11.1 Der Rat der Geistlichen besteht aus mindestens einer Person und wird in der Mitgliederversammlung für 2 Jahre gewählt.

11.2 Zur Praktizierung des alevitischen Glaubens werden Messen und Gebetsstunden durchgeführt. Der Rat der Geistlichen lehrt das Handwerk des Leichnambesalbens und der Beerdigung und ist dabei behilflich.

11.3 Der Rat der Geistlichen veranstaltet Lehrseminare für die Bekanntmachungdes alevitischen Glaubens, er unterrichtet die Jugend in Fragen des Glaubens und der alevitischen Kultur.

11.4 Zu Themen und Aktivitäten religiösen Inhaltes (Gottesdienst, Seminare, Bücher und Kalenderveröffentlichungen) soll der Rat der Geistlichen in Kenntnis gesetzt und dessen Meinung eingeholt werden.

§ 12 Frauen Arbeitskreis
12.1 Der Frauen Arbeitskreis wird in der Mitgliederversammlung für 2 Jahre gewählt. Er besteht aus mindestens 3 Mitgliedern, der Vorsitzenden welche durch die Mitgliederversammlung im Rahmen der Vorstandswahlen gewählt wird, der stellvertretenden Vorsitzenden und der Schriftführerin, diese werden durch den Vorstand berufen.

12.2 Der Arbeitskreis führt Freizeit- und Kulturaktivitäten durch und unterbreitet dem Vorstand Vorschläge für Vereinsprojekte.

§ 13 Jugend Arbeitskreis
13.1 Der Jugend Arbeitskreis wird in der Mitgliederversammlung für 2 Jahre gewählt. Er besteht aus mindestens 3 Mitgliedern, dem Vorsitzenden welcher durch die Mitgliederversammlung im Rahmen der Vorstandswahlen gewählt wird, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schriftführer, diese werden durch den Vorstand berufen.

13.2 Der Arbeitskreis führt Freizeit- und Kulturaktivitäten durch und unterbreitet dem Vorstand Vorschläge für Vereinsprojekte.

§ 14 Arbeitsgemeinschaften/Arbeitsgruppen
Die Alevitische Gemeinde Troisdorf und Umgebung kann weitere Arbeitskreis gründen, wie zum Beispiel zur Bildung, Presse, Forschung, Kulturelle und soziale Arbeit. Dieser Arbeitskreis arbeiten unter der Initiative und Abhängigkeit des Vereinsvorstandes. Die Berufung in einen solchen Arbeitskreis erfolgt durch den Vorstand.

§ 15 Finanzen
15.1 Alle Einnahmen und Ausgaben des Alevitischen Gemeinde Troisdorf und Umgebung werden mit Quittungen festgehalten beziehungsweise dokumentiert. Das eingenommene Geld wird auf die Kontonummer des Vereins übertragen und gespart. Die vom Kassierer des Vereinsvorstands vorgelegten Quittungen werden vom Prüfungsausschuss überprüft. Einnahmen sowie Ausgaben werden protokolliert und der Mitgliederversammlung schriftlich zur Verfügung gestellt.

15.2 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch verhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

15.3 Die Einnahmen der Alevitischen Gemeinde Troisdorf und Umgebung sind:
a) Mitgliedsbeiträge
b) Spenden
c) Konzerte, Kurse, öffentliche Zuwendungen und Zuschüsse

§ 16 Die Annullierung der Alevitischen Gemeinde Troisdorf und Umgebung
Die Auflösung des Vereins kann durch die 3⁄4 Mehrheit der Mitglieder beschlossen werden. Wenn es keinen Mehrheitsbeschluss gibt, wird eine zweite Versammlung der Mitglieder einberufen, wobei die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder über die Auflösung bestimmen kann.

§ 17 Heimfallklausel
Das bei Auflösung des Vereins vorhandene Vermögen wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung einer gemeinnützigen Organisation übertragen die es im Sinne dieser Satzung zu verwenden hat.

§ 18 Beschlüsse und Protokolle
Beschlüsse, die durch Vereinsgremien gefasst werden, sind zu protokollieren und vom Vorsitzenden des jeweiligen Gremiums und Protokollführer zu unterschreiben.

Troisdorf, den 03. Januar 2004